Kriminologische Nova · 2023-07-08 · Dresden, Sachsen · 2 Min.
Tödlicher Messerangriff in Dresdner Straßenbahn
Ein schuldunfähiger Täter erstach einen 40-jährigen Fahrgast in der Straßenbahnlinie 7 in Dresden von hinten, wobei die Tat das wiederkehrende Muster wahnhafter Gewalt im öffentlichen Nahverkehr reproduzierte und die systemische Lücke zwischen psychiatrischer Versorgung und der Sicherheit des ÖPNV sichtbar machte.
Eine Straßenbahn hat keine Sicherheitsschleuse. Sie hat auch keine, weil sie keine haben kann.
Am 8. Juli 2023 stieg ein 33-jähriger Mann an der Haltestelle Koblenzer Straße in die Dresdner Straßenbahnlinie 7 und stach einem 40-jährigen Fahrgast mehrfach in den Rücken. Das Opfer verstarb etwa 20 Minuten später im Krankenhaus. Der Täter wurde von Passanten überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Die Staatsanwaltschaft Dresden stufte ihn als schuldunfähig ein und beantragte die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Die forensische Begutachtung ergab, dass der Täter zum Zeitpunkt der Tat unter wahnhaften Vorstellungen litt. Er kannte das Opfer nicht. Die Auswahl war zufällig, die Gewalt durch die Psychose gesteuert. Der Fall folgte einem Muster, das in der deutschen Kriminologie seit Jahren dokumentiert wird: Ein psychisch schwer erkrankter Mensch, der nicht in Behandlung ist, begeht eine Gewalttat im öffentlichen Raum, die durch die Erkrankung motiviert und durch die Abwesenheit therapeutischer Intervention ermöglicht wird.
Der öffentliche Nahverkehr ist in diesem Muster kein zufälliger Tatort, sondern ein strukturell begünstigter. Straßenbahnen, U-Bahnen und Busse sind per Definition zugangsoffen. Fahrgäste sitzen oder stehen in enger Nähe zueinander, ohne einander zu kennen. Der Raum zwischen den Haltestellen ist geschlossen, eine Flucht ist erschwert. Sicherheitspersonal, sofern vorhanden, kann erst an der nächsten Haltestelle eingreifen. Diese Bedingungen machen den ÖPNV nicht zum Ziel eines Angriffs, aber zum Ort, an dem ein Angriff maximale Verwundbarkeit vorfindet.
Die Debatte nach dem Dresdner Fall verlief parallel zu ähnlichen Vorfällen in Brokstedt (Januar 2023), Guben (März 2023) und München (2024). In allen Fällen waren die Täter psychisch erkrankt, in allen Fällen war die Erkrankung vor der Tat bekannt oder erkennbar, und in keinem Fall hatte eine psychiatrische Intervention die Tat verhindert. Die Summe der Fälle zeigt nicht eine Serie von Einzeltaten, sondern ein systemisches Defizit: Die ambulante psychiatrische Versorgung in Deutschland ist weder darauf ausgelegt noch dazu verpflichtet, die öffentliche Sicherheit als Behandlungsziel mitzudenken.
Das Waffenverbot im ÖPNV, das nach dem Solingen-Anschlag 2024 für den Fernverkehr diskutiert wurde, erfasste den Nahverkehr nicht. Die Frage, wie ein Küchenmesser in einer Straßenbahn zu verhindern ist, hat keine technische Antwort.
Ein Verkehrsmittel, das jeden mitnimmt, nimmt auch den mit, den das Gesundheitssystem nicht mitnehmen wollte.
Quelle: t-online