Kriminologische Nova
Hellmuth

Kriminologische Nova · 2023-07-22 · Sebnitz, Sachsen · 2 Min.

Maskierter Überfall auf jugendliche Geflüchtete in einer Unterkunft in Sebnitz

Vier Maskierte überfielen am 22. Juli 2023 zwei jugendliche Bewohner einer Geflüchtetenunterkunft in Sebnitz mit Metallrohr, Hammer und Schlagring, wobei einer der Angreifer ein T-Shirt mit Reichsflagge trug und die Anklage am Amtsgericht Pirna auf gefährliche Körperverletzung und Volksverhetzung lautete, während die Opferberatung RAA Sachsen für 2023 insgesamt 248 rechtsmotivierte Angriffe im Freistaat dokumentierte.

Vier Maskierte, ein Hammer, ein Schlagring. Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung.

Am Abend des 22. Juli 2023 überfielen vier maskierte Männer zwei jugendliche Bewohner einer Geflüchtetenunterkunft in Sebnitz. Die Angreifer waren mit einem Metallrohr, einem Hammer und einem Schlagring bewaffnet. Einer trug ein T-Shirt mit der Reichsflagge, ein weiterer Kleidung mit Wehrmacht-Symbolik. Die Jugendlichen erlitten Verletzungen. Maskierung, Bewaffnung und das koordinierte Vorgehen zu viert ließen auf eine geplante Tat schließen, nicht auf eine spontane Auseinandersetzung.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage am Amtsgericht Pirna wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB und Volksverhetzung. Die Diskrepanz zwischen Tatbild und Anklage war erheblich. Vier maskierte, bewaffnete Angreifer, die Jugendliche in einer Unterkunft überfallen und sich durch rechtsextreme Symbolik auf der Kleidung als ideologisch motiviert kenntlich machen, handeln an der Grenze zum versuchten Totschlag. Hammerschläge gegen Jugendliche begründen objektiv eine Lebensgefahr, die über die Schwelle der gefährlichen Körperverletzung hinausreicht. Die Anklagebehörde wählte dennoch die niedrigere Einordnung, die die Zuständigkeit des Amtsgerichts begründete.

Sebnitz liegt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, einer Region, die seit Jahren zu den Schwerpunkten rechtsextremer Gewalt in Sachsen gehört. Die Opferberatung RAA Sachsen dokumentierte für 2023 insgesamt 248 rechtsmotivierte Angriffe im Freistaat, einen Anstieg von 21 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Geflüchtetenunterkünfte bilden dabei wiederkehrende Angriffsziele, weil ihre Bewohner durch die Unterbringung in Sammelunterkünften räumlich lokalisierbar sind. Die Standorte sind häufig öffentlich bekannt, die Gebäude baulich nicht gegen koordinierte Übergriffe gesichert. Was als staatliche Versorgung gedacht ist, erzeugt zugleich die Bedingungen der Verwundbarkeit.

Die strafrechtliche Zuständigkeitsebene bestimmt die institutionelle Sichtbarkeit einer Tat. Gefährliche Körperverletzung wird am Amtsgericht verhandelt, in kürzerem Rahmen, mit weniger öffentlicher Aufmerksamkeit und niedrigerem Strafrahmen. Versuchter Totschlag käme vor das Landgericht, vor eine Schwurgerichtskammer, mit einer Hauptverhandlung, die die Tat in ihrer vollen Dimension abbildet. Die Wahl des Tatbestands entscheidet nicht nur über die Strafe, sondern darüber, ob eine Gesellschaft einen Angriff als das erkennt, was er ist.

Die Einzeltat wird verhandelt. Die Serie, die sie fortsetzt, wird nirgends verhandelt. Die RAA-Statistik erfasst die Häufung, 248 Angriffe in einem Jahr, aber die Häufung selbst erzeugt weder eine strafrechtliche noch eine politische Konsequenz, die über den einzelnen Fall hinausgeht. Jeder Angriff steht für sich vor Gericht. Die Wiederholung, die ihn erklärt, hat keinen Ankläger.

Vier Maskierte mit Hammer und Reichsflagge greifen Jugendliche an. Das Amtsgericht bekommt den Fall.

Quelle: taz

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