Kriminologische Nova · 2023-08-01 · Wittlich · 2 Min.
Freispruch trotz Geständnis vor US-Militärgericht in Wittlich
Ein US-Militärgericht sprach einen geständigen Soldaten frei, weil die Anklagepunkte nicht ins Englische übersetzt worden waren. Der Fall offenbart die operative Bruchstelle des NATO-Truppenstatuts, die bei Straftaten alliierter Soldaten auf deutschem Boden den wirksamen Rechtsschutz der Opfer aushebelt.
Die Paralleljustiz auf deutschem Boden entzog ein Tötungsdelikt der deutschen Gerichtsbarkeit. Dann scheiterte sie an einer fehlenden Übersetzung.
Der Freispruch im Fall der tödlichen Messerstecherei auf der Wittlicher Säubrennerkirmes gehört zu den Fällen, in denen ein Verfahrensfehler die gesamte Architektur der Rechtsdurchsetzung sichtbar macht. Am Abend der Kirmes wurde ein 28-Jähriger erstochen. Der Täter, ein auf der Air Base Spangdahlem stationierter Soldat, legte ein Geständnis ab und wurde am Folgetag festgenommen. Die deutsche Justiz übergab den Fall an die US-Militärgerichtsbarkeit. Dieser Vorgang ist im NATO-Truppenstatut vorgesehen und betraut den Entsendestaat mit der Gerichtsbarkeit über seine Soldaten.
Im September 2024 sprach ein US-Militärgericht auf der Air Base den Angeklagten frei. Das Geständnis, auf dem die gesamte Anklage ruhte, wurde nicht als Beweis zugelassen, weil die Anklagepunkte im Benachrichtigungsformular nicht ins Englische übersetzt worden waren. Ein Verfahrensfehler, den deutsche Ermittler mitverschuldet hatten, führte dazu, dass ein geständiger Täter der Verurteilung entging. Die Jury, die den Freispruch aussprach, bestand aus Soldaten desselben Stützpunkts. In der zivilen Gerichtsbarkeit würde diese Konstellation als strukturelle Befangenheit diskutiert. Im Militärrecht ist sie gängige Praxis.
Die strukturelle Anomalie des Falls liegt in dem, was der Übersetzungsfehler freigelegt hat. Der Fehler machte eine Paralleljustiz auf deutschem Boden sichtbar, über die das deutsche Rechtssystem keine Kontrolle besitzt. Die deutsche Justiz konnte den Freispruch nicht anfechten, kein Rechtsmittel einlegen, keine eigenständige Strafverfolgung einleiten. Das Opfer und seine Angehörigen standen einem Ergebnis gegenüber, das im deutschen Strafprozessrecht kaum vorstellbar wäre. Ein geständiger Täter ging frei, ohne dass ihnen ein Rechtsweg offenstand. Die Souveränitätsabtretung, die das NATO-Truppenstatut vorsieht, wirkt im Normalfall als abstraktes bündnispolitisches Konstrukt. Sobald aber ein Soldat einen Zivilisten tötet und freigesprochen wird, tritt sie als konkrete Rechtsschutzlücke in Erscheinung, die den Grundsatz der Justizgewährung auf deutschem Territorium aufhebt.
Der Fall wirft eine Frage auf, die über die einzelne Tat hinausreicht. Wie ist es rechtsstaatlich zu bewerten, dass auf deutschem Boden ein Tötungsdelikt verhandelt wird, ohne dass die deutsche Justiz Einfluss auf den Prozessverlauf, die Beweiszulassung oder das Ergebnis nehmen kann? Die Antwort des NATO-Truppenstatuts lautet, dass der Entsendestaat richtet. Diese Regelung war für den Kalten Krieg konzipiert, als die Stationierung alliierter Truppen anderen Logiken folgte. Die Wittlicher Kirmes von 2023 zeigt, wo diese Logik bricht.
Ein Geständnis, das nicht übersetzt wurde, ist juristisch wertlos. Dass es auf deutschem Boden wertlos wurde, weil ein fremdes Rechtssystem über ein deutsches Opfer urteilte, ist die eigentliche Leerstelle.
Quelle: Legal Tribune Online