Kriminologische Nova
Hellmuth

Kriminologische Nova · 2023-09-08 · Lohr am Main, Bayern · 2 Min.

Kopfschuss auf Schulhof mit Nachbarwaffe in Lohr am Main

Ein 15-Jähriger erschoss seinen 14-jährigen Mitschüler auf dem Schulhof in Lohr am Main von hinten mit einem Kopfschuss aus einer 9-mm-Pistole, die legal einem Nachbarn gehörte, wobei der Fall die fatale Lücke zwischen Waffenaufbewahrungsvorschriften und deren Kontrolle sichtbar machte.

Die Waffe war legal. Der Zugang war es nicht. Zwischen beiden lag nur ein Tresorschloss, das niemand kontrollierte.

Am 8. September 2023 erschoss ein 15-jähriger Schüler seinen 14-jährigen Mitschüler auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main. Der Schuss traf das Opfer von hinten in den Kopf. Die Tatwaffe, eine 9-mm-Pistole, gehörte legal einem Nachbarn des Täters. Das Landgericht Würzburg verurteilte den Angeklagten wegen Mordes zu acht Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe.

Die Urteilsbegründung verwies auf eine Motivlage, die in der deutschen Kriminologie selten ist. Der Täter hatte angegeben, von dem Serienmörder Jeffrey Dahmer fasziniert gewesen zu sein. Ermittler fanden auf seinen Geräten umfangreiche Recherchen zu Dahmer und verwandten Themen. Das Gericht wertete dies als Beleg dafür, dass die Tat nicht aus einem Affekt heraus geschah, sondern aus einer gewaltbezogenen Idealisierung, die sich über einen Zeitraum aufgebaut hatte, ohne dass schulische oder familiäre Stellen die Entwicklung erkannten.

Die Waffe stammte aus legalem Privatbesitz. Das deutsche Waffengesetz schreibt vor, dass Schusswaffen in zertifizierten Tresoren aufzubewahren sind, getrennt von der Munition. Die Ermittlungen in Lohr legten nahe, dass ein Minderjähriger Zugang zu einer scharfen Waffe erhielt, weil die Aufbewahrungsvorschriften nicht eingehalten wurden. Die Frage, wann die zuständige Waffenbehörde zuletzt die korrekte Verwahrung kontrolliert hatte, blieb im Verfahren ohne abschließende Klärung.

Deutsche Waffenbehörden sind gesetzlich verpflichtet, die Aufbewahrung registrierter Waffen in privaten Haushalten zu kontrollieren. Die Kontrollen erfolgen in der Praxis in unregelmäßigen Abständen, die je nach Kommune und Personalausstattung erheblich variieren. Eine bundesweite Statistik über die Häufigkeit und die Ergebnisse dieser Kontrollen existiert nicht. Was das Waffengesetz auf dem Papier vorschreibt, hängt in der Umsetzung von einer Behördeninfrastruktur ab, die chronisch unterfinanziert ist.

Lohr am Main und Offenburg, wo zwei Monate später ein Amoklauf mit einer Familienerbwaffe stattfand, teilen dasselbe strukturelle Muster: Eine legale Waffe in einem privaten Haushalt wird für einen Minderjährigen zugänglich, weil die Aufbewahrungskontrolle versagt. In beiden Fällen starb ein Schüler auf einem Schulgelände. In beiden Fällen war die Waffe registriert, gemeldet und theoretisch gesichert.

Zwei Schulhöfe, zwei Waffen, zwei Tresore, die offen standen. Die Vorschrift existiert. Ihre Durchsetzung ist eine Personalfrage, und Personalfragen sind in Deutschland keine Prioritätsfragen.


Quelle: ZDF heute

← Alle Einträge