Kriminologische Nova
Hellmuth

Kriminologische Nova · 2024-01-01 · Berlin-Lichtenberg · 2 Min.

Gewalt in der Notaufnahme des Sana-Klinikums Berlin

Zwei Brüder attackierten in der Notaufnahme einen Arzt und eine Krankenschwester, weil die Wartezeit bei einer Schnittwunde zu lang erschien. Dieser Fall von Anspruchsgewalt stellt die Funktion der Notaufnahme als geschützten Behandlungsraum strukturell infrage.

Eine bloße Wartezeit, weder Verzweiflung noch Fehlbehandlung, löste den koordinierten Angriff auf medizinisches Personal aus. Ein Fall von Anspruchsgewalt im geschützten Behandlungsraum.

Die Attacke auf einen Arzt und eine Krankenschwester in der Notaufnahme des Sana-Klinikums in Berlin-Lichtenberg in der Silvesternacht stellt eine Eskalationsdynamik dar, die sich von der Mehrzahl dokumentierter Gewaltfälle in Notaufnahmen qualitativ unterscheidet. Zwei Brüder hatten die Notaufnahme aufgesucht, weil einer von ihnen eine Schnittwunde an der Hand erlitten hatte, eine Bagatellverletzung ohne Lebensgefahr. Als ihnen die Wartezeit zu lang erschien, attackierten sie den behandelnden Arzt und eine Krankenschwester. Der Arzt erlitt eine blutende Kopfwunde, die Krankenschwester wurde durch einen Faustschlag bewusstlos geschlagen und erlitt eine Gehirnerschütterung.

Der Fall wirft die diagnostische Frage auf, was in einem Eskalationsmechanismus fehlen muss, damit eine bloße Wartezeit, nicht eine verweigerte Behandlung, nicht ein medizinischer Fehler, nicht eine lebensbedrohliche Situation, zum Auslöser massiver Gewalt gegen Behandelnde wird. Die Antwort verweist auf einen Typus, den die Kriminologie als Anspruchsgewalt beschreibt, also Gewalt, die aus der Diskrepanz zwischen erwartetem und erfahrenem Servicelevel entsteht, wobei die Behandlung in einer Notaufnahme auf das Niveau einer Dienstleistung reduziert wird, der man mit Konsumentenungeduld begegnet. Die Asymmetrie zwischen Anlass und Reaktion dokumentiert die Entkoppelung der Gewalt von jeder rationalen Verhältnismäßigkeit. Auf der einen Seite standen eine Schnittwunde und eine Wartezeit, auf der anderen eine Gehirnerschütterung und eine blutende Kopfwunde.

Die Koordination der Attacke verschärft die Einordnung. Beide Brüder griffen gleichzeitig an. Dieses Muster deutet auf gemeinsame Entscheidungsfindung hin, nicht auf eine impulsive Kurzschlussreaktion eines einzelnen. Wo ein Individuum unter Stress die Kontrolle verliert, kann von einem momentanen Versagen der Impulskontrolle gesprochen werden. Wo zwei Angehörige koordiniert zuschlagen, liegt ein Gewaltentschluss vor, der zumindest im Moment der Tat von beiden getragen wurde. Dieses Muster der familiär koordinierten Gewalt gegen institutionelles Personal findet sich zunehmend in der Phänomenologie der Notaufnahmegewalt und verweist auf eine Gruppendynamik, in der die Anwesenheit eines Verbündeten die Hemmschwelle senkt.

Die Notaufnahme ist, von ihrer Funktion her, ein geschützter Behandlungsraum. Menschen werden hier in Ausnahmezuständen versorgt, und die Autorität des medizinischen Personals gilt als anerkannte Voraussetzung. Die Silvesternacht im Sana-Klinikum demonstriert, wie fragil dieser Schutz ist, wenn die Gewaltbereitschaft von Patienten oder Angehörigen die informelle Autorität des Arztkittels nicht mehr als Barriere wahrnimmt. Personal, das heilt, sollte nicht gleichzeitig Sicherheitsrisiken managen müssen. Diese Doppelrolle zerstört die Bedingung, unter der Behandlung stattfinden kann.

Die Schnittwunde an der Hand war eine Bagatelle. Die Gehirnerschütterung der Krankenschwester war keine.

Quelle: Amtsgericht Tiergarten Berlin

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