Kriminologische Nova
Hellmuth

Kriminologische Nova · 2023-12-14 · Berlin · 2 Min.

Aufdeckung eines Hamas-Waffennetzwerks mit Anschlagszielen in Berlin und Ramstein

Die Bundesanwaltschaft ließ am 14. Dezember 2023 in Berlin und Rotterdam vier Mitglieder der Hamas festnehmen, die über Waffendepots in Bulgarien, Polen und Dänemark verfügten und Anschläge auf die israelische Botschaft in Berlin sowie den US-Militärstützpunkt Ramstein geplant hatten, wobei das Berliner Kammergericht im März 2026 erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte die Zugehörigkeit zur Hamas als strafbare Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129b StGB einstufte.

Die Waffen lagen in drei Ländern, die Ziele in Deutschland. Verurteilt wurde erstmals die Mitgliedschaft selbst.

Am 14. Dezember 2023 nahmen Sicherheitsbehörden in Berlin und Rotterdam zeitgleich vier Mitglieder der Hamas fest. Die Festnahmen waren das Ergebnis monatelanger verdeckter Ermittlungen, an denen deutsche und niederländische Dienste beteiligt waren. Die Ermittler hatten ein Waffennetzwerk aufgedeckt, das sich über mehrere europäische Staaten erstreckte. In Depots in Bulgarien, Polen und Dänemark lagerten Schusswaffen, darunter eine Kalaschnikow. Die Logistik war über Jahre aufgebaut worden, unter Nutzung legaler Reisewege und ziviler Transportmittel.

Die geplanten Anschlagsziele lagen in Deutschland: die israelische Botschaft in Berlin und der US-Militärstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz. Die Kombination aus diplomatischem und militärischem Ziel deutete auf eine operative Planung, die über die Dimension eines radikalisierten Einzeltäters weit hinausging. Die Waffendepots in drei Ländern zu unterhalten erforderte eine grenzüberschreitende Logistik, die den Schengen-Raum als Infrastruktur nutzte. Der freie Personenverkehr zwischen europäischen Staaten, für den legalen Austausch geschaffen, ermöglichte den unkontrollierten Transport von Kriegswaffen über Binnengrenzen, die keine systematische Kontrolle vorsehen.

Am 25. März 2026 verurteilte das Berliner Kammergericht alle vier Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach § 129b StGB. Das Urteil war ein Präzedenzfall. Erstmals behandelte ein deutsches Gericht die bloße Zugehörigkeit zur Hamas als eigenständigen Straftatbestand. Bis dahin hatte die Justiz Mitglieder der Organisation nicht wegen ihrer Zugehörigkeit strafrechtlich verfolgt, obwohl die Europäische Union die Hamas seit 2003 als terroristisch einstuft.

Der Fall verband drei strukturelle Defizite zu einem einzigen Sachverhalt. Die grenzüberschreitende Waffenlogistik hatte im Schengen-Raum jahrelang unentdeckt operiert. Die strafrechtliche Verfolgung der Organisationsmitgliedschaft war trotz bestehender Rechtsmittel über zwei Jahrzehnte unterlassen worden. Und die Anschlagsziele, eine Botschaft und ein Militärstützpunkt, waren erst durch die Aufdeckung des Netzwerks als konkret gefährdet identifiziert worden, obwohl beide zu den höchstgeschützten Objektkategorien des Landes gehören.

Zwischen der Terrorismuseinstufung der Hamas durch die EU im Jahr 2003 und der ersten Verurteilung wegen Mitgliedschaft in Deutschland lagen dreiundzwanzig Jahre. In diesem Zeitraum unterhielt die Organisation Waffenlager auf europäischem Boden und wählte Anschlagsziele in Deutschland. Die Mitgliedschaft blieb strafrechtlich folgenlos. Das Instrument des § 129b existierte. Seine Anwendung auf die Hamas unterblieb, bis die Untätigkeit unhaltbar wurde.

Eine Terrorliste, aus der dreiundzwanzig Jahre lang keine Anklage folgt, ist ein Archiv. Archive verhindern keine Anschläge.

Quelle: Tagesspiegel

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