Kriminologische Nova
Hellmuth

Kriminologische Nova · 2022-01-31 · Kusel, Rheinland-Pfalz · 2 Min.

Doppeltötung zweier Polizeibeamter bei nächtlicher Kontrolle in Kusel

Ein Wilderer erschoss in der Nacht auf einer abgelegenen Kreisstraße im Landkreis Kusel zwei Polizeibeamte durch gezielte Kopfschüsse, um Wildereidelikte zu verbergen, wobei die Tat die systemischen Defizite bei nächtlichen Einzelkontrollen in ländlichen Gebieten und die fehlende Einsatzabsicherung für Zwei-Personen-Streifen offenlegte.

Zwei Beamte, eine Landstraße, kein Funkkontakt. Die Lücke war so groß wie die Nacht, in der sie starben.

In den frühen Morgenstunden des 31. Januar 2022 kontrollierten eine Polizeikommissarin, 24 Jahre alt, und ein Polizeikommissar, 29 Jahre alt, auf einer abgelegenen Kreisstraße im Landkreis Kusel ein Fahrzeug. Im Laderaum befand sich erlegtes Wild, das der Fahrer ohne Jagderlaubnis geschossen hatte. Um die Entdeckung seiner Wildereiserie zu verhindern, erschoss der 39-jährige Täter beide Beamte durch Kopfschüsse. Ein Mittäter war an der Wilderei beteiligt und half bei der Vertuschung.

Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte den Haupttäter wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision am 21. Juli 2023 und machte das Urteil rechtskräftig. Der Mittäter erhielt eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen Wilderei und Verdeckungsbeihilfe.

Die strukturelle Anomalie des Falls liegt nicht in den Mordmerkmalen, so eindeutig sie waren, sondern in den Bedingungen, unter denen zwei Beamte starben. Die Kontrolle fand nachts auf einer einsamen Kreisstraße statt, von einer Zwei-Personen-Streife, ohne Verstärkung in Rufweite. Der letzte Funkkontakt lag Minuten zurück. Als die Schüsse fielen, war die nächste Einheit zu weit entfernt, um die Situation zu verändern.

Polizeistreifen im ländlichen Raum operieren in Deutschland unter Bedingungen, die in städtischen Einsatzkonzepten als inakzeptabel gelten würden. Weite Anfahrtswege für Verstärkung, lückenhafte Funkabdeckung und die Notwendigkeit, mit zwei Beamten Kontrollen durchzuführen, bei denen das Gegenüber bewaffnet sein könnte, sind keine Ausnahme, sondern der Regelbetrieb. In Kusel traf eine bewaffnete Konfrontation auf eine Einsatzlage, die für Routinekontrollen konzipiert war.

Die Gewerkschaft der Polizei forderte nach Kusel eine Überprüfung der Streifenstärken und eine verpflichtende Echtzeitortung aller Streifenfahrzeuge. Einzelne Bundesländer passten ihre Dienstvorschriften an. Eine bundesweite Reform der Einsatzabsicherung bei nächtlichen Kontrollen in ländlichen Gebieten wurde nicht eingeleitet. Die Frage, ob eine Kreisstraße um drei Uhr morgens mit zwei Beamten kontrolliert werden sollte, beantwortete der Dienstplan, nicht die Risikoanalyse.

Eine Streife, die zu zweit in die Nacht fährt und auf eine Waffe trifft, hat kein Einsatzproblem. Sie hat ein Organisationsproblem, das erst sichtbar wird, wenn es zu spät ist.


Quelle: Bundesgerichtshof

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