Kriminologische Nova
Hellmuth

Kriminologische Nova · 2022-01-24 · Heidelberg, Baden-Württemberg · 2 Min.

Amoklauf im Hörsaal der Universität Heidelberg

Ein 18-jähriger Student eröffnete mit zwei legal erworbenen Waffen das Feuer in einem Hörsaal der Universität Heidelberg, tötete eine Studentin und verletzte drei weitere Personen, wobei der legale Erwerb zweier Schusswaffen durch einen psychisch auffälligen jungen Mann ohne vorherige behördliche Intervention die Kontrollmechanismen des Waffenrechts in Frage stellte.

Er kaufte die Waffen legal, kündigte die Tat an und tötete in einem Hörsaal. Drei Systeme versagten, keines wusste vom anderen.

Am 24. Januar 2022 betrat ein 18-jähriger Student einen Hörsaal im Neuenheimer Feld der Universität Heidelberg und eröffnete mit einer Schrotflinte und einer Sportpistole das Feuer auf die Anwesenden. Eine 23-jährige Studentin wurde tödlich getroffen. Drei weitere Personen erlitten Schussverletzungen. Der Täter verließ das Gebäude und erschoss sich im Freien. Vor der Tat hatte er eine Nachricht an Bekannte geschickt, die als Ankündigung interpretiert wurde, jedoch zu spät bei den Behörden eintraf.

Beide Waffen hatte der Täter legal erworben. Die Schrotflinte über einen Händler im Ausland, die Sportpistole über den regulären deutschen Waffenhandel. Für den Erwerb der Sportpistole legte er eine Bescheinigung eines Schützenvereins vor. Die zuständige Waffenbehörde erteilte die Genehmigung auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente. Die Frage, ob die psychische Verfassung des Antragstellers hätte geprüft werden müssen, verwies auf eine strukturelle Lücke: Das Waffengesetz verlangt ein ärztliches oder psychologisches Gutachten nur bei Personen unter 25 Jahren, wenn Anhaltspunkte für eine mangelnde persönliche Eignung bestehen. Wer diese Anhaltspunkte liefern soll, regelt das Gesetz nicht.

Die Vorgeschichte des Täters enthielt Warnsignale, die in keiner Behörde zusammenliefen. Er war in psychiatrischer Behandlung gewesen. Er hatte seine Faszination für Amokläufe in Gesprächen geäußert. Er hatte die Tatankündigung verschickt. Jedes dieser Signale lag in einem anderen System: dem Gesundheitssystem, dem sozialen Umfeld, dem Kommunikationskanal. Keines dieser Systeme war mit den Waffenbehörden verbunden.

Heidelberg war nach Erfurt (2002), Winnenden (2009) und München (2016) der vierte Amoklauf an einer deutschen Bildungseinrichtung, bei dem die Tatwaffen ganz oder teilweise legal erworben worden waren. Die Debatte, die auf jeden dieser Fälle folgte, kreiste um dieselbe Frage: Wie kann ein Mensch mit erkennbarer psychischer Instabilität legal Schusswaffen erwerben? Die Antwort war jedes Mal dieselbe. Die Systeme, die die Information tragen (Psychiatrie, Schützenverein, soziales Umfeld), sind nicht mit dem System verbunden, das die Entscheidung trifft (Waffenbehörde).

Die Reform des Waffengesetzes, die nach Heidelberg diskutiert wurde, mündete in einen Entwurf, der unter anderem eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz für Waffenantragsteller vorsah. Eine systematische Verknüpfung von psychiatrischer Behandlungshistorie und Waffenerlaubnis wurde aus Datenschutzgründen nicht eingeführt.

Vier Amokläufe an Bildungseinrichtungen, vier legale Waffen, vier Debatten, ein Ergebnis: Die Schnittstelle zwischen Gesundheitsdaten und Waffenrecht bleibt eine Leerstelle, die der Datenschutz schützt und die Waffe füllt.


Quelle: SWR

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