Kriminologische Nova · 2025-11-05 · Würselen, Nordrhein-Westfalen · 2 Min.
Zehnfacher Patientenmord auf der Palliativstation in Würselen
Ein Krankenpfleger tötete zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 zehn Patienten auf der Palliativstation des Rhein-Maas-Klinikums in Würselen durch überdosierte Sedativa und Schmerzmittel, wobei das Landgericht Aachen neben der lebenslangen Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld feststellte, dass die organisatorische Kultur der Klinik ein Klima geschaffen hatte, das die Taten begünstigte, und die Entdeckung erst erfolgte, als die Todesfälle während des Urlaubs des Pflegers zurückgingen.
Die Tode fielen erst auf, als der Pfleger in den Urlaub ging. Vorher galten sie als Palliativmedizin.
Am 5. November 2025 verurteilte das Landgericht Aachen einen 44-jährigen Krankenpfleger zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen zehnfachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte ein lebenslanges Berufsverbot. Die Taten ereigneten sich zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 auf der Palliativstation des Rhein-Maas-Klinikums in Würselen bei Aachen.
Der Pfleger injizierte während seiner Nachtschichten Patienten überhöhte Dosen von Sedativa, teils kombiniert mit Morphin. Die Opfer, überwiegend schwerstkranke Krebs- und Demenzpatienten über 80 Jahre, fielen in komatöse Zustände und starben. Der Pfleger dokumentierte in den Patientenakten niedrigere Dosierungen als tatsächlich verabreicht und ließ die Einträge von diensthabenden Ärzten gegenzeichnen. Die Staatsanwaltschaft rekonstruierte als Motiv den Wunsch nach Ruhe. Der Pfleger habe die Patienten sediert, damit sie ihn während der Nachtschicht nicht störten.
Die Entdeckung erfolgte im Juli 2024 durch eine Beobachtung, die in ihrer Schlichtheit die Dimension des Versagens markiert. Während der Pfleger im Urlaub war, sank die Sterberate auf der Station deutlich. Die Klinikleitung bemerkte den statistischen Ausreißer und informierte die Behörden. Exhumierungen und toxikologische Analysen folgten, die Anklageschrift wurde schrittweise erweitert.
Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung über die individuelle Schuld hinaus. Die organisatorischen Bedingungen der Klinik hätten die Taten ermöglicht, stellte es fest. Niemand habe die mangelhafte Dokumentation hinterfragt, niemand die signifikant erhöhten Medikamentenbestellungen geprüft. Das Personal und die Organisationskultur hätten »ein Klima geschaffen, das das Verhalten des Angeklagten verstärkte«. Diese Feststellung war bemerkenswert, weil sie die Verantwortung über den Einzeltäter hinaus auf die Struktur ausdehnte, die ihn umgab.
Die Palliativstation erwies sich als idealer Tatort, weil sie ein Ort ist, an dem der Tod erwartet wird. Jeder einzelne Todesfall war medizinisch plausibel. Die Häufung fiel erst auf, als sie unterbrochen wurde. Die Frage, wie lange die Tötungen bei durchgehender Anwesenheit des Pflegers unentdeckt geblieben wären, lässt sich empirisch nicht beantworten. Die Staatsanwaltschaften in Aachen und Köln ermitteln inzwischen zu verdächtigen Todesfällen aus früheren Beschäftigungsverhältnissen des Verurteilten. Die Zahl der potenziellen weiteren Opfer liegt nach Einschätzung der Ermittler bei über hundert.
Auf einer Palliativstation ist jeder Tod plausibel. Genau das machte zehn Morde unsichtbar.
Quelle: Aachener Zeitung