Kriminologische Nova · 2024-04-08 · Wasserburg am Inn · 2 Min.
Tötung eines Forensik-Arztes in Wasserburg am Inn
Die Tötung eines forensischen Psychiaters durch einen ehemaligen Patienten auf dem Klinikgelände offenbart die systemische Verwundbarkeit einer Berufsgruppe, die Therapie und Justizgutachten in Personalunion vereint.
Wenn der Therapeut zugleich der Gutachter ist, wird die Behandlungsbeziehung zum Sicherheitsrisiko.
Die forensische Psychiatrie operiert in einem Spannungsfeld, das strukturell gewaltträchtig ist, ohne dass diese Erkenntnis sich in der Absicherung des Personals niedergeschlagen hätte. Am 8. April 2024 wurde auf dem Parkplatz der Inn-Salzach-Klinik in Wasserburg am Inn ein 64-jähriger Oberarzt der forensischen Psychiatrie mit einem Küchenmesser getötet. Der Angreifer, ein ehemaliger Patient, gab an, der Arzt habe in einem psychiatrischen Gutachten falsche Angaben gemacht. Die Polizei klassifizierte die Tat als gezielten Angriff.
Was diesen Fall von der allgemeinen Gewalt gegen medizinisches Personal unterscheidet, ist die Doppelrolle des Opfers. Der getötete Arzt war Therapeut und zugleich forensischer Gutachter in Strafverfahren. Diese Personalunion ist in der forensischen Psychiatrie die Regel. Diese Doppelfunktion schafft ein spezifisches Gefahrenpotenzial, das in kaum einem anderen medizinischen Fachgebiet existiert, denn der Arzt, der behandelt, ist derselbe, der über Freiheit oder Verwahrung urteilt. Für den Patienten verschmelzen damit zwei Autoritäten zu einer einzigen Figur, gegen die sich sowohl medizinische als auch justizielle Ressentiments richten können.
Die Tat ereignete sich auf dem Klinikgelände, dem alltäglichen Arbeitsort des Opfers. Forensisch-psychiatrische Kliniken gehören zu den am stärksten gesicherten medizinischen Einrichtungen in Deutschland. Allerdings nur nach innen. Die Sicherheitsarchitektur ist darauf ausgelegt, Patienten am Verlassen zu hindern, nicht darauf, ehemalige Patienten am Betreten zu hindern. Der Parkplatz, auf dem die Tötung stattfand, liegt außerhalb des gesicherten Bereichs und unterliegt keiner besonderen Zugangskontrolle. Die Sicherheit endet, wo das Klinikgebäude aufhört.
Dieses Defizit ist bekannt, wird jedoch selten thematisiert. Die Bedrohungslage für forensische Psychiater durch Patienten innerhalb der Einrichtungen ist empirisch dokumentiert, doch die Gefährdung durch ehemalige Patienten außerhalb des klinischen Rahmens fällt in eine Zuständigkeitslücke. Weder die Klinik noch die Polizei noch der einzelne Arzt verfügen über Instrumente, die einen gezielten Angriff nach Ende des Behandlungsverhältnisses antizipieren oder verhindern könnten. Was bleibt, ist eine individuelle Risikoabwägung, die der einzelne Kliniker ohne institutionelle Unterstützung treffen muss.
Das Gutachtenwesen selbst trägt zur Gefährdung bei. Ein psychiatrisches Gutachten kann über Jahre der Freiheit oder der geschlossenen Unterbringung entscheiden. Der Begutachtete erlebt diese Macht als existenzielle Bedrohung, zumal wenn er das Gutachten als ungerecht empfindet. Die Asymmetrie zwischen der Macht des Gutachters und seiner physischen Schutzlosigkeit ist der blinde Fleck des Systems, nicht dessen Nebenwirkung. In Wasserburg trat dieser Widerspruch mit tödlicher Konsequenz zutage.
Dass ein Küchenmesser als Tatwaffe genügte, macht eine weitere unbequeme Wahrheit deutlich. Gegen einen entschlossenen Angreifer, der seinen Zielpunkt kennt und den Tagesablauf des Opfers studiert hat, bietet keine realistische Sicherheitsmaßnahme verlässlichen Schutz.
Die forensische Psychiatrie verlangt von ihren Ärzten, dass sie Menschen beurteilen, die zu schwerer Gewalt fähig sind, und bietet ihnen dafür weniger Schutz als einem Richter in einer Verhandlung über Verkehrsdelikte.
Quelle: Bayerische Polizei