Kriminologische Nova · 2023-01-10 · Ibbenbüren, Nordrhein-Westfalen · 2 Min.
Tötung einer Lehrerin am Berufskolleg in Ibbenbüren
Ein 17-jähriger Schüler erstach seine 55-jährige Klassenlehrerin am Tag eines disziplinarischen Schulverweises, wobei die Tat eine strukturelle Lücke offenlegte: Zwischen der Verhängung schulischer Disziplinarmaßnahmen und dem potenziellen Eskalationsrisiko bei vulnerablen Schülern existierte kein Sicherheitsprotokoll.
Der Verweis kam am Morgen. Das Messer kam am selben Tag. Dazwischen lag kein Protokoll.
Am 10. Januar 2023 erstach ein 17-jähriger Schüler seine 55-jährige Klassenlehrerin in einem Unterrichtsraum des Kaufmännischen Berufskollegs in Ibbenbüren. Er stach mit zahlreichen Messerstichen auf sie ein, während sie allein mit ihm im Raum war. Anschließend rief er selbst den Notruf. Die Lehrerin verstarb am Tatort. Der Schüler hatte am selben Tag einen eintägigen Schulverweis erhalten, weil er zuvor in Konflikte mit Lehrkräften geraten war.
Was auf die Tat folgte, vertiefte den Befund. Der Schüler wurde in die Justizvollzugsanstalt Herford überstellt. Dort nahm er sich in der Untersuchungshaft das Leben. Ein 17-Jähriger, der eine Lehrerin getötet hatte, überlebte die Institution nicht, die ihn bis zum Prozess verwahren sollte. Die JVA Herford sah sich mit der Frage konfrontiert, warum die Suizidprävention bei einem offensichtlich hochbelasteten jugendlichen Häftling versagt hatte.
Der Fall dokumentierte ein doppeltes institutionelles Versagen. Die erste Lücke lag in der Schule. Disziplinarische Maßnahmen wie Schulverweise sind im schulrechtlichen Regelwerk als Sanktionsmittel vorgesehen, nicht als Risikointervention. Kein Protokoll sah vor, dass ein Schulverweis bei einem Schüler, der bereits durch Konflikte aufgefallen war, mit einer Gefährdungseinschätzung verbunden werden muss. Die Lehrerin befand sich allein mit einem Schüler, dessen Frustrationsschwelle am selben Tag überschritten worden war. Die zweite Lücke lag in der Haftanstalt. Die Suizidprävention im Jugendstrafvollzug folgt Checklisten, die auf standardisierte Risikogruppen zugeschnitten sind. Ein Jugendlicher, der wenige Tage zuvor eine Tötung begangen hatte, hätte nach keinem kriminologischen Maßstab als regulärer Häftling geführt werden dürfen.
Die Debatte nach Ibbenbüren verlief in zwei getrennten Strängen. Der schulpolitische Strang diskutierte die Sicherheit von Lehrkräften, ohne dass bundesweite Standards für Bedrohungsmanagement an Schulen folgten. Der justizpolitische Strang diskutierte die Suizidprävention in Haftanstalten, ohne dass die Personalausstattung des Jugendvollzugs in Nordrhein-Westfalen signifikant erhöht wurde. Beide Debatten berührten sich nicht, obwohl sie denselben Fall betrafen.
Zwei Institutionen, eine Schule und ein Gefängnis, und in beiden starb jemand, den das jeweilige System hätte schützen müssen. Die Schule schützte ihre Lehrerin nicht. Das Gefängnis schützte seinen Häftling nicht. Beide Systeme funktionierten nach Vorschrift. Die Vorschrift funktionierte nicht.
Quelle: News4Teachers