Kriminologische Nova · 2025-10-10 · Frankfurt am Main, Hessen · 2 Min.
Systematische Gefangenenmisshandlung im Frankfurter Polizeirevier
Im selben Frankfurter Polizeirevier, das zuvor durch eine jahrelang betriebene rechtsextreme Chatgruppe auffiel, werden nun 20 Beamte wegen systematischer Misshandlung von mindestens sechs Festgenommenen ermittelt, wobei die institutionelle Wiederholung die Frage aufwirft, warum der erste Skandal keine strukturellen Reformen auslöste.
Wenn dasselbe Revier zweimal fällt, liegt der Fehler nicht im Personal, sondern im Organigramm.
Zwischen Februar und April 2025 sollen mindestens 18 Beamte des 1. Frankfurter Polizeireviers an der Zeil sechs Festgenommene durch Schläge, Tritte und das Aufschlagen von Köpfen gegen Wände und Türen misshandelt oder diese Übergriffe geduldet und nicht gemeldet haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt leitete Ermittlungsverfahren ein; Wohnungen und Diensträume wurden durchsucht. Im Dezember 2025 kamen zwei weitere Beamte hinzu, die bereits im Sommer 2024 einen Gefangenen misshandelt haben sollen. Die Zahl der Beschuldigten stieg auf 20.
Die Anomalie dieses Falls liegt nicht in den Vorwürfen selbst, so schwer sie wiegen, sondern in deren institutioneller Adresse. Dasselbe 1. Revier war wenige Jahre zuvor durch eine Chatgruppe namens »Itiotentreff« (sic) bekannt geworden, in der Beamte über Jahre rechtsextreme Inhalte verbreiteten. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass diese Chats keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zögen. Kein Beamter wurde versetzt. Keine strukturelle Reform wurde eingeleitet. Das Revier blieb im Regelbetrieb.
Was folgte, war nicht die Einzeltat eines überforderten Beamten, sondern ein Muster. Die Ermittlungen beschreiben arbeitsteilige Übergriffe, bei denen einige Beamte die Gewalt ausübten und andere sie deckten. Dass dies über einen Zeitraum von drei Monaten geschah, ohne dass ein interner Hinweis die Vorgänge stoppte, verweist auf eine Kultur des Schweigens, die der Chatgruppen-Skandal hätte zerstören sollen und offensichtlich nicht zerstört hat.
Die strukturelle Frage, die der Fall aufwirft, betrifft nicht das Strafrecht, sondern die Organisationssoziologie. Wie entsteht in einer Dienststelle, die bereits Gegenstand einer Skandalberichterstattung war, eine erneute Gruppendynamik der Gewalt? Die Antwort liegt in der Abwesenheit von Konsequenzen nach dem ersten Fall. Das OLG-Urteil zu den Chats signalisierte, dass rechtsextreme Äußerungen im Dienst folgenlos bleiben. Die Nichtversetzung der beteiligten Beamten signalisierte, dass die Institution ihr Personal nicht als Problem identifiziert. Beide Signale zusammen schufen den Raum, in dem der zweite Skandal möglich wurde.
Hessen ist kein Einzelfall. Die Debatte um Polizeigewalt in Deutschland kreist seit Jahren um die Frage, ob es sich um Einzelfälle handelt oder um strukturelle Muster. Der Frankfurter Fall gibt eine Antwort, die keine Seite der Debatte hören will. Es sind weder isolierte Einzelfälle noch flächendeckende Zustände. Es ist die Wiederholung am selben Ort, die zeigt, dass Institutionen, die auf den ersten Skandal nicht mit Struktur reagieren, den zweiten produzieren.
Ein Revier, das einmal durch rechtsextreme Chats auffiel und beim zweiten Mal durch Schläge gegen Festgenommene, hat kein Personalproblem. Es hat ein Immunsystem, das Symptome unterdrückt statt Ursachen zu behandeln.
Quelle: hessenschau