Kriminologische Nova
Hellmuth

Kriminologische Nova · 2025-10-09 · Dorsten-Wulfen, Nordrhein-Westfalen · 2 Min.

Femizid trotz Wegweisung und Kontaktverbot in Dorsten

Ein Mann tötete seine Ex-Partnerin in Dorsten-Wulfen, obwohl gegen ihn sowohl eine polizeiliche Wegweisung als auch ein gerichtliches Kontaktverbot bestanden, wobei der Fall das systemische Durchsetzungsdefizit deutscher Gewaltschutzanordnungen als tödliche Lücke dokumentierte.

Ein Kontaktverbot schützt auf dem Papier. Zwischen dem Papier und der Tür liegt niemand.

Am 9. Oktober 2025 tötete ein Mann seine ehemalige Partnerin in Dorsten-Wulfen. Gegen ihn bestand eine polizeiliche Wegweisung und ein gerichtliches Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz. Beide Instrumente, das eine sofort wirkende polizeiliche, das andere gerichtlich verfügte, waren zum Zeitpunkt der Tat in Kraft. Keines verhinderte den Zugang des Täters zum Opfer.

Das Gewaltschutzgesetz, 2002 eingeführt, sollte die Lücke zwischen einer Gewalttat und der nächsten schließen. Wegweisungen entfernen den Täter aus der gemeinsamen Wohnung. Kontaktverbote untersagen Annäherung, Anrufe, Nachrichten. Die Instrumente sind rechtlich ausgereift. Ihre Durchsetzung ist es nicht. Ein Kontaktverbot wird in Deutschland weder durch elektronische Überwachung (Fußfessel) noch durch aktive Polizeipräsenz am Wohnort des Opfers abgesichert. Die Einhaltung beruht auf der Annahme, dass der Täter die gerichtliche Anordnung respektiert. Bei den Tätern, die töten, trifft diese Annahme definitionsgemäß nicht zu.

Der Fall Dorsten steht nicht allein. In Lippstadt wurde im August 2025 eine Frau nach einer Gefährderansprache durch die Polizei von ihrem Partner getötet. In Varel überfuhr im Mai 2025 ein Mann seine Ex-Partnerin trotz gerichtlichem Annäherungsverbot. Die Muster wiederholen sich mit einer Regelmäßigkeit, die den Einzelfallcharakter widerlegt: Ein Gewalttäter ist den Behörden bekannt. Schutzmaßnahmen werden angeordnet. Der Täter missachtet sie. Das Opfer stirbt.

Die empirische Grundlage ist eindeutig. Das BKA-Bundeslagebild zu Partnerschaftsgewalt verzeichnete für 2023 insgesamt 155 durch Partner oder Ex-Partner getötete Frauen. Studien der Frauenhauskoordinierung zeigen, dass die Mehrzahl der Opfer vor der Tat weder ein Frauenhaus aufsuchte noch eine Anzeige erstattete. Die bestehenden Schutzinstrumente setzen eine Aktivierung durch das Opfer voraus, die in der Dynamik von Partnerschaftsgewalt häufig nicht stattfindet.

Andere europäische Länder haben Modelle entwickelt, die über die deutsche Praxis hinausgehen. Spanien setzt elektronische Fußfesseln bei Verstößen gegen Annäherungsverbote ein. Frankreich ordnet Täter-Monitoring durch GPS-Armbänder an. In Deutschland scheiterten entsprechende Gesetzesinitiativen bislang an verfassungsrechtlichen Bedenken zur Verhältnismäßigkeit präventiver Freiheitsbeschränkungen.

Ein Verbot, das nur verbietet, aber nicht überwacht, ist eine Erklärung, keine Barriere. Die Erklärung liegt in der Akte. Die Barriere liegt nirgends.


Quelle: One Billion Rising

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