Kriminologische Nova
Hellmuth

Kriminologische Nova · 2023-05-03 · Berlin-Neukölln · 2 Min.

Messerangriff auf Grundschulkinder auf Neuköllner Schulhof

Ein seit mindestens zehn Jahren unbehandelt an paranoider Schizophrenie leidender Mann griff auf dem Schulhof einer Neuköllner Grundschule zwei Mädchen im Alter von sieben und acht Jahren mit einem Küchenmesser an und verletzte beide lebensgefährlich, wobei die Tat das Totalversagen der ambulanten psychiatrischen Versorgung als Sicherheitsrisiko sichtbar machte.

Zehn Jahre hörte er Stimmen. Zehn Jahre hörte niemand zu.

Am 3. Mai 2023 betrat ein 39-Jähriger den Schulhof einer Grundschule in Berlin-Neukölln und griff zwei Mädchen, sieben und acht Jahre alt, mit einem 15 Zentimeter langen Küchenmesser an. Beide Kinder erlitten lebensgefährliche Stichverletzungen im Halsbereich. Nur Notoperationen retteten ihr Leben. Das Landgericht Berlin ordnete die dauerhafte Unterbringung des Täters in einer psychiatrischen Einrichtung an.

Die forensische Begutachtung ergab, dass der Mann seit mindestens zehn Jahren an paranoider Schizophrenie litt. Er hörte Stimmen, die ihm den Angriff auf die Kinder befahlen. Seine Erkrankung war nicht unbekannt, sie war unbehandelt. Über ein Jahrzehnt lebte ein schwer psychotischer Mensch ohne adäquate psychiatrische Versorgung in der Gemeinschaft, ohne dass ambulante Dienste, Sozialpsychiatrischer Dienst oder Ordnungsbehörden den Zustand in eine Behandlung überführten.

Das deutsche Recht kennt die zwangsweise Unterbringung psychisch kranker Personen durch die Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze der Länder. Die Schwelle für eine Unterbringung liegt jedoch so hoch, dass sie in der Praxis erst nach einer konkreten Fremdgefährdung greift, also nach einer Tat, nicht vor ihr. Ambulante psychiatrische Versorgung wiederum setzt die Mitwirkung des Betroffenen voraus. Zwischen diesen beiden Polen, der freiwilligen Behandlung und der erzwungenen Unterbringung, existiert ein strukturelles Niemandsland, in dem schwer Erkrankte ohne Behandlung bleiben, solange sie keine akute Gefahr darstellen, die behördlich als solche dokumentiert wird.

Der Schulhof als Tatort verschärfte den Befund. Grundschulen in Deutschland sind offene Räume ohne Zugangskontrolle. Die Annahme, dass ein Schulhof während der Pausenzeit ein sicherer Ort ist, beruht auf der Annahme, dass die umgebende Gemeinschaft funktioniert. In Neukölln bedeutete dies, dass ein psychotischer Mann mit einem Messer ungehindert den Schulhof betreten konnte, auf dem Kinder spielten.

Nordrhein-Westfalen reagierte 2025 mit einer Reform des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes, die verlängerte Unterbringungsfristen und eine Informationspflicht an Sozialpsychiatrische Dienste bei Entlassungen vorsieht. Berlin, wo der Angriff stattfand, hat eine vergleichbare Reform bislang nicht eingeleitet.

Ein Jahrzehnt ohne Behandlung endete auf einem Schulhof. Das Recht schützte die Autonomie eines Mannes, der keine mehr hatte, und ließ die Schutzlosigkeit zweier Kinder als Restrisiko durchgehen.


Quelle: Landgericht Berlin

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