Kriminologische Nova · 2023-03-24 · Guben, Brandenburg · 2 Min.
Axtangriff auf Jugendliche im Regionalzug bei Guben
Ein 37-Jähriger schlug einer 17-Jährigen im Regionalzug Cottbus-Frankfurt (Oder) mit einer Axt auf den Kopf und verursachte ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, wobei nur wenige Millimeter über Tod oder Dauerschädigung entschieden und der Fall das wiederkehrende Muster wahnhafter Gewalt im Schienenverkehr um die Dimension der Kriegswaffe erweiterte.
Eine Axt im Regionalzug. Wenige Millimeter trennten eine Kopfwunde von einem Todesfall.
Am 24. März 2023 griff ein 37-Jähriger auf der Regionalzugstrecke zwischen Cottbus und Frankfurt (Oder) eine 17-jährige Reisende mit einer Axt an. Der Schlag traf ihren Kopf und verursachte eine 12 Zentimeter lange Kopfwunde, einen Schädelbruch und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Die Ärzte stellten fest, dass wenige Millimeter über die Schwere der Folgeschäden entschieden. Der Täter handelte aus wahnhaften Vorstellungen und wurde gerichtlich in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.
Der Fall erweiterte das Muster der Gewalt im öffentlichen Nahverkehr um eine Dimension. Die bisherigen Angriffe in Zügen und Straßenbahnen, ob in Brokstedt, Würzburg oder Dresden, folgten dem Tatmittel Messer. Die Axt als Waffe im beengten Raum eines Regionalzugs stellt andere Anforderungen an die Abwehr: Die Reichweite ist größer, die Wucht des Schlags höher, die Reaktionszeit des Opfers kürzer.
Die 17-Jährige saß in ihrem Sitz, als der Angriff erfolgte. Im Regionalverkehr gibt es weder Sicherheitspersonal noch Notrufmechanismen, die eine sofortige Reaktion ermöglichen. Der Zugbegleiter, sofern vorhanden, befindet sich in einem anderen Wagen. Die Bundespolizei ist für die Sicherheit im Schienenverkehr zuständig, patrouilliert aber nicht in Regionalzügen. Zwischen dem Moment des Angriffs und dem Eintreffen von Hilfe vergehen die Minuten bis zur nächsten Haltestelle.
Brandenburg war zum Zeitpunkt des Angriffs eines der Bundesländer mit der niedrigsten Dichte psychiatrischer Versorgungseinrichtungen pro Einwohner. Die Frage, ob der Täter vor der Tat hätte behandelt werden können, verwies auf eine Infrastruktur, die in ländlichen Regionen systematisch dünner ist als in Ballungsräumen. Die wahnhaften Vorstellungen, die den Angriff steuerten, waren nach Einschätzung der Gutachter nicht akut entstanden, sondern über einen längeren Zeitraum gewachsen.
Der Gubener Fall bestätigte, was die kriminologische Analyse seit Jahren zeigt: Der öffentliche Nahverkehr ist der Raum, in dem die Defizite der psychiatrischen Versorgung und die Abwesenheit physischer Sicherheitsinfrastruktur aufeinandertreffen. Jeder Fahrgast ist einem Risiko ausgesetzt, das kein Fahrkartenautomat, kein Zugangstor und kein Sicherheitskonzept adressiert.
Was im Zug geschieht, geschieht in einem Raum, den niemand verlassen kann, bis er hält. Der Abstand zwischen zwei Haltestellen ist das Zeitfenster, in dem eine Axt trifft und keine Hilfe kommt.
Quelle: Der Tagesspiegel