Kriminologische Nova
Hellmuth

Kriminologische Nova · 2023-11-09 · Offenburg, Baden-Württemberg · 2 Min.

Amoklauf mit Familienerbwaffe an der Waldbachschule in Offenburg

Ein 15-Jähriger betrat die Offenburger Waldbachschule über einen unbewachten Hintereingang mit einer geladenen Beretta, zusätzlicher Munition, einem Brandsatz, einem selbst erstellten Gebäudeplan und einer Namensliste, erschoss einen Mitschüler und offenbarte damit ein Bündel struktureller Versäumnisse von der Waffenaufbewahrung bis zur Gebäudesicherung.

Der Rucksack enthielt alles, was ein Amoklauf braucht. Die Schule enthielt nichts, was ihn verhindert.

Am 9. November 2023 betrat ein 15-jähriger Schüler die Waldbachschule in Offenburg durch einen Hintereingang, der weder verschlossen noch überwacht war. In seinem Rucksack trug er eine geladene Beretta 765, die als Familienerbstück legal im Besitz eines Nachbarn registriert war, zusätzliche Munition, einen selbstgebauten Brandsatz, einen handgezeichneten Gebäudeplan der Schule und eine Namensliste. Er ging in ein Klassenzimmer und erschoss einen Mitschüler. Anschließend versuchte er, den Brandsatz zu zünden, doch das Feuer erlosch. Ein Zeuge forderte ihn auf, die Waffe niederzulegen. Der Schüler gehorchte.

Das Landgericht Offenburg verurteilte den Täter wegen Mordes zu acht Jahren und neun Monaten Jugendstrafe. Die Bewertung der Tat als Mord stützte sich auf die Heimtücke des Angriffs und die dokumentierte Planungstiefe. Die Namensliste und der Gebäudeplan zeigten, dass der Angeklagte mehr als einen Toten eingeplant hatte. Dass es bei einem Opfer blieb, lag an der Zivilcourage eines Anwesenden, nicht an einer institutionellen Sicherheitsmaßnahme.

Die strukturelle Analyse des Falls beginnt bei der Waffe. Die Beretta befand sich legal im Besitz eines Nachbarn, der sie als Erbstück verwahrt hatte. Die Waffenaufbewahrungsvorschriften des deutschen Waffengesetzes verlangen die Verwahrung in einem zertifizierten Tresor. Die Ermittlungen legten nahe, dass diese Vorschrift nicht eingehalten worden war. Ein 15-Jähriger gelangte an eine scharfe Schusswaffe, weil ein Erwachsener sie nicht vorschriftsgemäß sicherte. Die Frage, warum die letzte behördliche Kontrolle der Aufbewahrung nicht vor dem Amoklauf stattfand, blieb ohne befriedigende Antwort.

Die zweite Ebene betrifft die Schule selbst. Der Hintereingang, durch den der Täter das Gebäude betrat, war nicht Teil eines Sicherheitskonzepts. Deutsche Schulen verfügen in ihrer überwiegenden Mehrheit weder über Zugangskontrollen noch über standardisierte Bedrohungsanalysen für Schüler, die Warnsignale zeigen. Die Vorbereitungen des Täters (Gebäudeplan, Namensliste, Brandsatzbau) erstreckten sich über einen Zeitraum, in dem weder schulische noch außerschulische Stellen die Signale erkannten.

Offenburg reihte sich in eine kurze, aber wachsende Liste deutscher Schulangriffe ein, die ein Muster teilen. Die Waffe stammt aus legalem Privatbesitz. Die Schule hat keinen physischen Zugangsschutz. Die Vorbereitungsphase bleibt unentdeckt. Jedes dieser Elemente ist einzeln dokumentiert, und jedes bleibt nach jedem Angriff einzeln unbehoben.

Ein Erbstück in einem Nachbarschrank, ein offener Hintereingang, ein Rucksack mit Plan. Drei Lücken, die sich kannten, ohne dass jemand sie einander vorstellte.


Quelle: Der Tagesspiegel

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