Kriminologische Nova · 2024-03-10 · Köln-Mülheim, Nordrhein-Westfalen · 2 Min.
Tötung eines minderjährigen Zeugen nach Aussage gegen Drogenhandel in Köln-Mülheim
Vier Männer töteten einen 15-Jährigen am Mülheimer Hafen in Köln, der als Drogenkurier für sie gearbeitet und nach seiner Festnahme gegen zwei der Täter ausgesagt hatte, wobei der Jugendliche trotz seiner Zeugenaussage in einem laufenden Strafverfahren keinerlei Zeugenschutzmaßnahmen erhalten hatte und der Fall die systematische Schutzlücke für minderjährige Zeugen in der deutschen Strafjustiz dokumentierte.
Er sagte gegen seine Auftraggeber aus. Er bekam keinen Schutz. Er bekam acht Messerstiche.
In der Nacht vom 9. auf den 10. März 2024 fingen vier Männer im Alter von 19 bis 27 Jahren einen 15-Jährigen vor einer Gaststätte an der Danzierstraße in Köln-Mülheim ab. Sie bedrohten ihn mit einer Waffe und zwangen ihn, mitzukommen. An einer abgelegenen Stelle am Mülheimer Hafen erstachen sie ihn mit acht Messerstichen, von denen drei die Lunge und einer die Leber durchdrangen. Sie traten ihm ins Gesicht und brachen ihm das Nasenbein. Am Sonntagmorgen wurde seine Leiche auf einer Landzunge gefunden.
Der 15-Jährige hatte als Drogenkurier für die Täter gearbeitet. Nach seiner Festnahme bei einer Lieferung sagte er vor dem Kölner Amtsgericht gegen zwei der Angeklagten in einem Drogenhandelsverfahren aus. Die Staatsanwaltschaft identifizierte als Tatmotiv Rache für diese Aussage, verbunden mit einer offenen Drogenschuld von 700 Euro und dem Ziel, innerhalb rivalisierender Strukturen im Mülheimer Drogenhandel Macht zu demonstrieren.
Der Vater des Opfers erklärte öffentlich: »Ein Zeuge muss geschützt werden, aber mein Sohn wurde nicht geschützt und die Bande konnte ihren Plan ausführen.« Zu keinem Zeitpunkt waren Zeugenschutzmaßnahmen für den Jugendlichen eingeleitet worden, obwohl er als Minderjähriger gegen Mitglieder eines aktiven Drogennetzwerks ausgesagt hatte. Die Strafprozessordnung kennt Zeugenschutzprogramme, setzt deren Aktivierung aber voraus. Im Fall eines 15-jährigen Kuriers, der nach seiner Festnahme kooperiert, liegt die Verantwortung für die Einleitung von Schutzmaßnahmen bei den Ermittlungsbehörden. Sie wurde nicht wahrgenommen.
Das Landgericht Köln verhandelte gegen vier Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen und Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Der 19-jährige Haupttäter legte ein Geständnis ab. Drei der vier Angeklagten erhielten hohe Freiheitsstrafen.
Der Fall offenlegte eine Praxis, in der die Justiz minderjährige Informanten als Beweismittel nutzt, ohne die Konsequenz der Aussage für den Aussagenden institutionell abzusichern. Die Kooperation eines 15-Jährigen mit der Justiz erzeugte ein Risiko, das die Justiz kannte und nicht adressierte.
Wer einen Minderjährigen als Zeugen vernimmt und dann nach Hause schickt, hat ihn benutzt, nicht geschützt.
Quelle: t-online, Tagesspiegel