Kriminologische Nova · 2024-10-24 · Augsburg-Gablingen, Bayern · 2 Min.
Systematische Gefangenenmisshandlung in der JVA Augsburg-Gablingen
Die stellvertretende Leiterin der JVA Augsburg-Gablingen etablierte über 22 Monate ein systematisches Misshandlungsregime mit 131 dokumentierten Fällen von rechtswidriger Isolierung, Körperverletzung und Nötigung durch die Sicherungsabteilung, wobei die Razzia am 24. Oktober 2024 den seltenen Fall einer Institution offenlegte, die selbst zum Tatort organisierter staatlicher Gewalt wurde.
Eine Justizvollzugsanstalt, die Gewalt vollzieht statt Strafe. Der Unterschied zwischen beiden ist die Rechtsgrundlage, und die fehlte.
Am 24. Oktober 2024 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Augsburg die JVA Augsburg-Gablingen. Was die Ermittler vorfanden, war kein Einzelvorfall und kein Ausrutscher eines überforderten Beamten, sondern ein System. Die stellvertretende Anstaltsleiterin hatte über einen Zeitraum von 22 Monaten, von Januar 2023 bis Oktober 2024, eine Praxis etabliert, die die Ermittler als »System der Willkür« bezeichneten.
Die Sicherungsabteilung der JVA, die formal für die Unterbringung besonders schwieriger Gefangener zuständig war, wurde zum Instrument dieser Praxis. Gefangene wurden rechtswidrig in Sonderzellen verbracht, einige nackt auf dem bloßen Boden gehalten. Beamte der Sicherungsabteilung übten Gewalt aus, die weder durch Notwehr noch durch Ordnungsmaßnahmen gedeckt war. In Chat-Nachrichten, die bei der Durchsuchung sichergestellt wurden, brüsteten sich Bedienstete damit, Gefangene gewürgt und verletzte Häftlinge am Schlafen gehindert zu haben, indem sie deren Betten rüttelten.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen drei Bedienstete wegen Freiheitsberaubung im Amt, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung im Amt in 131 Fällen. Die Zahl der Fälle allein trägt den Befund. 131 dokumentierte Übergriffe in 22 Monaten bedeuten rechnerisch mehr als einen Übergriff pro Woche über fast zwei Jahre hinweg. Was als solche Frequenz geschieht, ist keine Entgleisung, sondern ein Betriebsmodus.
Die strukturelle Frage betrifft die Aufsicht. Die JVA Gablingen unterstand der Aufsicht des Bayerischen Justizministeriums. Justizvollzugsanstalten werden durch Aufsichtsbehörden kontrolliert, die reguläre Inspektionen durchführen und Beschwerden von Gefangenen bearbeiten. Dass ein Misshandlungsregime über 22 Monate unentdeckt blieb, verweist entweder auf ein Versagen der Aufsichtsmechanismen oder auf eine institutionelle Kultur, in der Beschwerden von Gefangenen systematisch abgewiesen wurden. Beide Erklärungen sind gleich beunruhigend.
Der Fall Gablingen steht nicht allein. Das Frankfurter 1. Polizeirevier, in dem 20 Beamte wegen systematischer Gefangenenmisshandlung ermittelt werden, und die bayerische JVA teilen ein Muster. Institutionen, die zur Durchsetzung des Rechts legitimiert sind, werden zu Orten, an denen das Recht suspendiert wird. Die Legitimation, Gewalt auszuüben (Freiheitsentzug im Strafvollzug, Zwang im Polizeigewahrsam), kippt in illegale Gewalt, weil die Kontrolle, die diese Legitimation begrenzen soll, nicht funktioniert.
Wenn die Institution, die Strafe vollstreckt, selbst straft, ohne dass jemand fragt, hat die Aufsicht nicht versagt. Sie hat nicht stattgefunden.