Kriminologische Nova
Hellmuth

Kriminologische Nova · 2024-09-05 · München, Bayern · 2 Min.

Islamistischer Anschlag auf das israelische Generalkonsulat in München

Ein 18-Jähriger schoss am 52. Jahrestag des Olympia-Attentats von 1972 mit einem historischen Repetiergewehr auf das israelische Generalkonsulat und das NS-Dokumentationszentrum in München, wurde von der Polizei erschossen und hatte zuvor ein Waffenverbot durch den Erwerb einer altersbedingt weniger regulierten Waffe umgangen, wobei der Fall die Grenzen der grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr bei radikalisierten Einzeltätern offenlegte.

Am 52. Jahrestag des Olympia-Attentats von 1972 schoss ein 18-Jähriger auf das israelische Generalkonsulat. Das Datum war kein Zufall.

Am Morgen des 5. September 2024 eröffnete ein 18-Jähriger das Feuer am Karolinenplatz in München. Er schoss zunächst auf die Glasfassade und die Eingangstür des NS-Dokumentationszentrums, dann auf das in unmittelbarer Nähe gelegene israelische Generalkonsulat. Er versuchte, über den Zaun des Konsulatsgeländes zu klettern, scheiterte und feuerte zwei weitere Schüsse ab. Polizeibeamte, die ihn mit dem Gewehr bemerkten, wurden beschossen und erwiderten das Feuer. Der Angreifer wurde getötet. Weitere Personen kamen nicht zu Schaden.

Die Waffe war ein Schmidt-Rubin K11, ein historisches Schweizer Repetiergewehr, das der Täter am Vortag von einem Privatsammler erworben hatte. Er führte 50 Schuss Munition mit sich. Gegen ihn bestand ein behördliches Waffenverbot, das er durch eine Lücke im Waffenrecht umging, denn das Gewehr fiel aufgrund seines Alters in eine niedrigere Regulierungskategorie, die gelockerte Registrierungspflichten vorsah. Der Kauf war trotz des bestehenden Verbots rechtlich nicht verhindert worden.

Der Generalbundesanwalt stufte die Tat als terroristisch motiviert ein. Die Ermittler stellten eine islamistisch-antisemitische Motivation fest. Der Täter war den Sicherheitsbehörden seines Herkunftslandes seit 2023 als islamistisch radikalisiert bekannt. Gegen ihn war wegen Drohungen und Körperverletzung ermittelt worden. Im April 2023 wurden alle Ermittlungen eingestellt, die Behörden sahen »keine Hinweise auf eine Tätigkeit in radikalen Kreisen«. Eine Durchsuchung hatte zuvor Videos mit islamistischen Inhalten auf seinen Geräten ergeben, die als unzureichend für eine strafrechtliche Verfolgung bewertet worden waren.

Die Wahl des 5. September als Anschlagsdatum verwies auf den Angriff palästinensischer Terroristen auf die israelische Olympiamannschaft im Jahr 1972, bei dem elf israelische Sportler und ein Polizist getötet wurden. Die Ermittler hegten den dringenden Verdacht, dass das Datum bewusst gewählt war. Die Nähe des NS-Dokumentationszentrums zum Generalkonsulat verdichtete die Symbolik auf wenige hundert Meter: den Ort der Erinnerung an deutschen Staatsterror und den Ort der diplomatischen Präsenz des Staates, der aus dessen Folgen entstand.

Der Münchner Fall verband drei Defizite zu einem Angriff: das Versagen der grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr bei einem bekannten Gefährder, eine Lücke im Waffenrecht, die den legalen Erwerb einer Schusswaffe trotz Waffenverbot ermöglichte, und die ungesicherte Zugänglichkeit diplomatischer Gebäude in der Innenstadt.

Ein Attentat, das sein eigenes Datum wählt, kündigt sich an. Die Ankündigung wurde nicht gelesen.

Quelle: Bayerische Polizei

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