Kriminologische Nova
Hellmuth

Kriminologische Nova · 2025-03-03 · Mannheim, Baden-Württemberg · 2 Min.

Fahrzeugangriff auf Fastnachtsmarkt in Mannheim

Der Anschlag demonstriert, dass die nach 2016 entwickelten Schutzkonzepte für Weihnachtsmärkte nicht auf andere saisonale Großveranstaltungen übertragen wurden — die Fastnacht fiel durch das Raster einer Sicherheitsarchitektur, die nur den Anlass des letzten Anschlags schützt.

Die Sicherheitsarchitektur schützt den Weihnachtsmarkt, nicht die Veranstaltung — ein Kategoriefehler mit tödlichen Konsequenzen.

Am 3. März 2025 gegen 12:15 Uhr wurde ein Pkw vom Friedrichsring in die Fußgängerzone der Planken in Mannheim gesteuert, wo der Fastnachtsmarkt mit Ständen zwischen Wasserturm und Paradeplatz stattfand. Zwei Menschen wurden getötet, elf verletzt. Der Fahrer wurde am Tatort festgenommen.

Die strukturelle Anomalie dieses Falls liegt in der Selektivität der Sicherheitskonzepte. Nach dem Breitscheidplatz-Anschlag von 2016 wurden in deutschen Städten umfassende Fahrzeugbarrieren-Systeme für Weihnachtsmärkte entwickelt und implementiert. Betonpoller, mobile Sperren, Zufahrtskontrollen wurden zum Standard — für Weihnachtsmärkte. Die Übertragung dieser Schutzmaßnahmen auf andere saisonale Veranstaltungen — Fastnachtsmärkte, Stadtfeste, Volksfeste — erfolgte nicht systematisch. Der Mannheimer Fastnachtsmarkt verfügte über eine weniger formalisierte Barrieren-Infrastruktur als ein vergleichbarer Weihnachtsmarkt am selben Ort sie gehabt hätte.

Dieser Befund offenbart einen Kategoriefehler in der deutschen Sicherheitsplanung. Die Schutzkonzepte wurden nicht für die Kategorie »temporäre Großveranstaltung mit hoher Personendichte in einer Fußgängerzone« entwickelt, sondern spezifisch für die Kategorie »Weihnachtsmarkt«. Die Sicherheitsarchitektur orientierte sich am konkreten Anlass des vergangenen Anschlags, nicht an der abstrakten Verwundbarkeit, die dieser Anlass exemplifiziert hatte. Was in der Sicherheitsforschung als »fighting the last war« beschrieben wird — die Fixierung auf den Typus des letzten erfolgreichen Angriffs — materialisierte sich in Mannheim in seiner reinsten Form.

Die Planken als Fußgängerzone sind an regulären Tagen für den Fahrzeugverkehr gesperrt, doch die Zufahrten existieren und bleiben für Lieferverkehr und Rettungsdienste passierbar. Ein Fastnachtsmarkt verändert die Nutzung des Raums, nicht seine physische Konfiguration. Die Zufahrtspunkte, die an einem normalen Geschäftstag unproblematisch sind, werden während einer Großveranstaltung zu Einfallstoren, ohne dass diese Statusveränderung in der Sicherheitsplanung systematisch abgebildet worden wäre.

Die unmittelbaren Konsequenzen der Tat bestätigen die Diagnose. Fastnachtsumzüge in Heidelberg, Brühl und Schwetzingen wurden sofort abgesagt — eine Reaktion, die den Schutz durch Verzicht ersetzt. Wo physische Barrieren fehlen, wird die Veranstaltung selbst zur einzigen verfügbaren Schutzmaßnahme, indem sie nicht stattfindet. Diese Logik kann kurzfristig Menschenleben retten, doch langfristig beschädigt sie das öffentliche Leben, indem sie den öffentlichen Raum als Ort gemeinschaftlicher Feier aufgibt.

Der Täter wurde im Dezember 2025 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, verbunden mit der Einweisung in die Psychiatrie. Zwischen Tat und Urteil vergingen neun Monate — angesichts der Schwere des Falls und der Komplexität psychiatrischer Begutachtung eine ungewöhnlich kurze Zeitspanne.

Die Planken in Mannheim sind an 360 Tagen im Jahr eine gewöhnliche Fußgängerzone. An den wenigen Tagen der Fastnacht wurden sie zum Tatort, weil die Sicherheitsplanung keinen Unterschied zwischen einem gewöhnlichen Tag und einem Festtag kannte.


Quelle: Wikipedia

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