Kriminologische Nova · 2026-07-26 · 1 Min.
Deradikalisierung ohne Risikobewertung
Das institutionelle Instrumentarium zur Gefahrenabwehr versagte im Fall des Magdeburger Todesfahrers an der Stelle, an der es hätte greifen müssen.
Ein Gericht ordnete die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm an. Zwei Gespräche fanden statt. Die Berater beschrieben den späteren Täter als freundlich und angepasst, stellten keinerlei Bedrohungspotenzial fest. Was fehlte, war eine strukturierte Risikobewertung, ein standardisiertes Prognoseverfahren, das über den Gesprächseindruck hinausgeht. Der Fall legt offen, dass Deradikalisierungsarbeit in Deutschland vielerorts auf Beziehungsarbeit und subjektiver Einschätzung beruht, während forensische Risikoanalyse, wie sie in der Bewährungshilfe bei Sexualstraftätern längst Pflicht ist, im Extremismusfeld optional bleibt.
Die strukturelle Anomalie liegt weniger in der Tat selbst als in der Kette davor. Ein Gericht erkennt Handlungsbedarf, delegiert an Fachstellen, die Fachstellen arbeiten mit dem weichsten aller Instrumente, und das Ergebnis fließt in keine behördliche Gefahrenprognose zurück. Zwischen Justiz, Beratungsstelle und Sicherheitsbehörde klafft eine Lücke, die kein Aktenvermerk schließt. Der Todesfahrer von Magdeburg wurde gesehen, gesprochen, für unauffällig befunden. Das Wort »unauffällig« trug keine operationalisierte Definition.
Freundlichkeit ist ein Sozialverhalten. Gefährlichkeit ist ein Konstrukt, das man messen muss, weil man es nicht spüren kann.
Quelle: ntv