Kriminologische Nova
Hellmuth

Kriminologische Nova · 2025-06-15 · Fulda, Hessen · 2 Min.

Bewährungsstrafen für Gruppenvergewaltigung durch Verständigungsdeal in Fulda

Vier Täter wurden sechs Jahre nach der mehrfachen Vergewaltigung einer bewusstlosen Frau durch einen Verständigungsdeal zu Bewährungsstrafen verurteilt, wobei der Deal den Geständnissen einen Strafrahmen gegenüberstellte, der das Tatunrecht auf das Niveau eines schweren Diebstahls reduzierte.

Ein Geständnis, das der Zeugin die Aussage erspart, beendet das Verfahren. Es beendet nicht, was geschah.

Im Jahr 2019 wurde eine Frau in Fulda von vier Männern im Alter zwischen 30 und 50 Jahren mehrfach vergewaltigt, während sie unter Drogeneinfluss wiederholt das Bewusstsein verlor. Die Täter wechselten sich ab. Erst nachdem alle vier die Wehrlose missbraucht hatten, wurde sie ins Krankenhaus gebracht. Es vergingen sechs Jahre, bis das Landgericht Fulda im Juni 2025 ein Urteil sprach. Der Zeitraum zwischen Tat und Verurteilung ist selbst ein Befund, doch die strukturelle Anomalie liegt im Ergebnis.

Die Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und acht Monaten und zwei Jahren verurteilt. Keiner der vier wird eine Justizvollzugsanstalt betreten. Die Grundlage dieser Strafzumessung war ein Verständigungsdeal nach § 257c StPO, bei dem Geständnisse gegen den Verzicht auf eine volle Hauptverhandlung getauscht wurden. Die Begründung für den Deal war die Schonung des Opfers, dem die traumatisierende Aussage im Gerichtssaal erspart werden sollte.

Die Schonung des Opfers ist ein legitimes Verfahrensziel. Das Problem liegt nicht im Instrument, sondern in der Proportion. Der Verständigungsdeal ermöglicht es, die Strafe an den Geständniswert zu koppeln statt an das Tatunrecht. Was dabei entsteht, ist ein Strafmaß, das den Verfahrensaufwand der Justiz abbildet, nicht die Schwere der Tat. Bewährungsstrafen für die arbeitsteilige Vergewaltigung einer Bewusstlosen bewegen sich in einem Strafrahmen, der bei Eigentumsdelikten mittlerer Schwere Anwendung findet.

Opferhilfeorganisationen reagierten mit deutlicher Kritik. Der Weiße Ring sprach von einem Signal, das die Anzeigenbereitschaft bei Sexualdelikten weiter senken werde. Die Sorge ist empirisch fundiert. Die Dunkelzifferstudie des BKA weist für Vergewaltigungen eine Anzeigenquote von unter 15 Prozent aus. Ein Urteil, das vier Täter für die schwerste Form sexualisierter Gewalt mit Bewährung bestraft, senkt nicht die Schwelle zur Anzeige, sondern bestätigt die Erwartung, dass das Verfahren für das Opfer mehr kostet als für die Täter.

Das deutsche Prozessrecht kennt den Verständigungsdeal als Mittel zur Verfahrensbeschleunigung. Bei Wirtschaftsstrafverfahren, bei denen die Schadenshöhe bezifferbar und die Tatschwere abstrakt ist, hat das Instrument seine Berechtigung. Bei Gewaltdelikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei denen die Strafe eine Funktion jenseits der Verfahrensökonomie erfüllt, nämlich die gesellschaftliche Markierung einer Schwelle, gerät der Deal in einen Widerspruch zu seinem eigenen Zweck.

Vier Männer gestanden, was sie einer bewusstlosen Frau antaten. Dafür erhielten sie, was das Recht eine Chance nennt und das Opfer anders buchstabiert.


Quelle: hessenschau

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